
? Ladengeschäfte (bis 800 qm Verkaufsfläche) dürfen ab Montag 27.04. wieder öffnen, wenn Infektionsschutz Maßnahmen (Mindestabstand, Bereitstellung von Mund-Nasen-Bedeckung usw.) sichergestellt sind.
⚠️ Alle Geschäfte, die geöffnet haben dürfen, müssen eine Reihe von Schutzmaßnahmen sicherstellen und ein Hygieneschutzkonzept nachweisen können, falls eine Kontrolle kommt.
‼️ Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000€!
Wir haben daher ein Corona Erste-Hilfe-Paket zusammengestellt:
✅ FAQ zur Rechtslage (in Bayern)
✅ Kunden-Hinweise zum Ausdrucken
✅ Mustervorlage für Hygieneschutzkonzept
✏️? #Checkliste für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen
Kostenlos abrufbar hier: https://mms-law.de/…/Muster-Hygieneschutzkonzept-Corona-.do… Die Verwendung der Muster kann natürlich eine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an. ?
Dr. Marc Maisch, Rechtsanwalt
Tel.: 089 265675 – datenschutz@mms-law.de
#staystrong #stayhealthy 🙂